Heizungen und Öfen: Die Austauschpflicht für alte Heizungen wurde verschärft.
Künftig dürfen Heizkessel, die vor 1985 installiert wurden, nicht mehr betrieben
werden. Seit 1. Januar 2015 müssen laut Energieeinsparverordnung (EnEV 2014)
Öl- und Gasheizkessel getauscht werden, die älter als 30 Jahre sind.
Brennwert- und Niedertemperaturkessel sind vom Austausch ausgenommen.
Zudem gelten Ausnahmen für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser:
Immobilienbesitzer, die ihr Haus oder ihre Wohnung bereits zum 1. Februar 2002
selbst bewohnt haben, müssen ihre Heizkessel nicht nachrüsten.
(EnEV 2014 - die neue Energieeinsparverordnung)
Auch Besitzer von alten Holzöfen müssen tätig werden. Bestimmte Modelle müssen
mit Partikelfiltern nachgerüstet werden. Modelle, die vor dem Jahr 1975 errichtet
wurden und deren Schadstoffausstoß festgelegte Grenzwerte überschreitet, müssen
dann ausgemustert werden. Das sieht die Bundes-Immissionsschutzverordnung vor.